Werbungskosten, § 35a & Co.: Absetzbare Ausgaben im Kontoauszug finden
Die Steuersaison kommt. Und wieder versteckt sich das Geld, das du absetzen könntest, irgendwo in zwölf Monaten Kontoauszug. Fünfzig Euro hier, eine Handwerkerrechnung da, die Spende, die du eingerichtet und vergessen hast.
Pinke markiert steuerlich relevante Buchungen schon beim Import. Und steckt jede davon in eine deutsche Abzugskategorie — das Kästchen, in das dein Steuerformular sie haben will. Hier ist, was die Kategorien bedeuten und wie du sie durchgehst.
Was beim Import deiner Kontoauszüge passiert
Jede Buchung, die du importierst, läuft durch das Regelwerk. Eine Regel ist ein Muster plus die Aktion, die bei einem Treffer passiert. Manche der mitgelieferten Regeln von Pinke wissen schon etwas über Steuern:
- Zahlung an eine Hilfsorganisation → steuerlich relevant, Kategorie Spenden
- Rechnung mit „Handwerk" im Text → vielleicht relevant, Handwerkerleistungen
- deine Apotheke → vielleicht relevant, Krankheitskosten
- ein Software-Abo für den Job → vielleicht relevant, Werbungskosten
Die Regel setzt zwei Dinge. Eine Steuermarkierung: „steuerlich relevant" (ziemlich sicher) oder „vielleicht relevant" (einen Blick wert). Und eine Abzugsart. Alles mit Markierung taucht in der Steuerübersicht auf, nach Jahr gruppiert.
Regeln raten. Sie liegen oft richtig, nicht immer. Deshalb ist die Übersicht zum Korrigieren gebaut, nicht nur zum Lesen.
Ein Jahr in der App durchgehen
Sagen wir, du hast im März 890 € an einen Klempner gezahlt. Auf der Rechnung stehen 600 € Arbeitslohn und 290 € Material. Der ganze Ablauf:
- Öffne die Steuerübersicht. Sie startet mit dem letzten vollständigen Jahr. Zum Wechseln klickst du oben in der Filterleiste auf die Jahres-Buttons.
- Suche die Zeile: 2026-03-14 · Sanitär Wagner · −890,00 €. Sie hat ein oranges maybe-Badge.
- Das Badge heißt „Pinke vermutet es, du entscheidest". Ein Klick, und es wird zum roten Steuer-Badge — bestätigt. Gehört die Zeile gar nicht hierher, klickst du auf das ✕ am Ende der Zeile und sie fliegt raus.
- Prüfe das Dropdown Abzugsart. Pinke hat Handwerkerleistungen vorausgewählt. Stimmt das nicht, wählst du etwas anderes aus der Liste.
- Klicke auf den Strich in der Spalte Steuerrelevant €. Ein kleines Feld
geht auf. Tippe
600— nur den Arbeitsanteil, denn Material ist nicht absetzbar. Klick irgendwo hin, es speichert. - Klicke auf den Strich unter Notiz und tippe
Rohrbruch Bad, Arbeitslohn lt. Rechnung. Dein zukünftiges Ich, das in neun Monaten vor dem Steuerformular sitzt, wird es dir danken. - Setze den Status auf reviewed. Der Zähler „Muss geprüft werden" oben geht um eins runter. Steht er auf null, bist du für das Jahr durch.
Über der Tabelle siehst du jetzt eine kleine Tabelle namens Nach Abzugsart. Deine 600 € liegen unter Handwerkerleistungen, mit einer Schätzung von ≈ 120,00 €. Das sind die 20 %, die dir das Gesetz zurückgibt.
Die Zähler ganz oben erledigen den Rest der Buchhaltung: wie viele Posten markiert sind, die Originalsumme, die steuerrelevante Summe, die du eingetragen hast, und wie viele noch geprüft werden müssen.
Die Kategorien, in Klartext
Werbungskosten (§ 9 EStG) — Kosten für deinen Job: Fachsoftware, Arbeitsmittel, ein beruflicher Handyvertrag. Achtung: Das Finanzamt gibt jedem Angestellten schon 1.230 € geschenkt (den Arbeitnehmer-Pauschbetrag). Einzelne Belege lohnen sich erst darüber.
Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) — 20 % der Arbeitskosten eines Handwerkers, Material ausgenommen, bis zu 1.200 € weniger Steuer pro Jahr. Du musst per Überweisung zahlen. Bar bringt dir nichts.
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG) — Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst. Auch 20 %, hier bis zu 4.000 € pro Jahr.
Spenden (§ 10b EStG) — Bis 300 € pro Zahlung reicht dein Kontoauszug als Nachweis. Darüber fragst du die Organisation nach einer Zuwendungsbestätigung.
Kinderbetreuung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) — 80 % zählen, bis zu 4.800 € pro Kind und Jahr.
Krankheitskosten (§ 33 EStG) — Die helfen dir erst oberhalb deiner persönlichen „zumutbaren Belastung", und die hängt von Einkommen und Familie ab. Pinke sammelt sie und zeigt keine Schätzung.
Versicherungen / Vorsorge (§ 10 EStG) — Haftpflicht, Berufsunfähigkeit und Ähnliches. Es gibt Höchstbeträge, und deine Sozialversicherung frisst die meistens zuerst auf. Also auch hier: sammeln ja, schätzen nein.
Sonstige — die Sammelkategorie. Etwas ist eindeutig steuerlich relevant, passt aber nirgendwo oben rein? Park es hier und schau später nochmal drauf.
Schätzungen nur da, wo das Gesetz einfach rechnet
Pinke zeigt eine geschätzte Ersparnis nur bei drei Kategorien: Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuung. Da ist das Gesetz eine Formel — ein Prozentsatz und ein Deckel. Nichts zu raten.
Überall sonst hängt das Ergebnis an Pauschbeträgen, Einkommensgrenzen oder Höchstbeträgen, die eine Finanz-App nicht kennen kann. Also zeigen wir einen Strich statt einer Zahl. Das ist Absicht. Eine selbstbewusst falsche Zahl kostet dich mehr als eine ehrliche Lücke. 🤷
Und noch was: Die Schätzung rechnet mit den Beträgen, die du eingetragen hast, nicht mit der ganzen Buchung. Der Klempner hat 890 € berechnet, du hast 600 € eingetragen, die Schätzung nimmt 600 €.
Wie du es aus Pinke rausbekommst
Wenn das Jahr durch ist, klickst du oben rechts in der Steuerübersicht auf CSV exportieren. Du kriegst eine Datei pro Jahr: Datum, Händler, Kategorie, Abzugsart, Originalbetrag, der Betrag, den du eingetragen hast, Status und deine Notizen, plus eine Summenzeile unten. Sie ist semikolongetrennt und deutsch formatiert, Excel öffnet sie also ohne Import-Assistent.
Zwei Spalten kommen woanders her: Beleg no. und Beleg VAT. Wenn du auf der Belege-Seite empfangene E-Rechnungen (XRechnung- oder ZUGFeRD-Dateien) hochlädst und mit der Zahlung verknüpfst, landen deren Rechnungsnummer und USt-Betrag mit im Export. Neben dem Händlernamen in der Tabelle taucht dann ein kleines Beleg-Icon auf, und der Zähler „Mit Beleg" sagt dir, hinter wie vielen Abzügen eine echte Rechnung steckt — und wie viele noch reine Kontozeilen sind.
Was du davon hast
Wenn die Regeln falsch geraten haben, korrigier sie ein für alle Mal: Der Button Regeln verwalten in der Buchungs-Detailansicht unter Import bringt dich zu Regeln, wo du die Abzugsart für jede künftige Zahlung an diesen Händler festlegen kannst.
Der Punkt ist nicht, dass Pinke deine Steuer macht. Tut es nicht. Der Punkt ist, dass du im März, wenn das Steuerformular nach haushaltsnahen Dienstleistungen fragt, nicht in Kontoauszügen wühlst. Du machst eine Seite auf, filterst nach Jahr und liest die Zahl ab.
Deine Daten bleiben übrigens in deinem Account. Nichts wird verkauft, nichts weitergegeben.
Pinke gibt keine Steuerberatung. Kategorien und Schätzungen sind eine grobe Orientierung — verbindlich ist, was dein Finanzamt oder deine Steuerberatung sagt.
Häufig gestellte Fragen
Du importierst deine Kontoauszüge in Pinke, und das Regelwerk markiert steuerlich relevante Zeilen direkt beim Import — als „steuerlich relevant“ oder „vielleicht relevant“, jeweils mit einer Abzugsart. Die Steuerübersicht listet sie dann nach Jahr gruppiert auf, du korrigierst nur noch die Vermutungen statt zwölf Monate Kontoauszug von Hand durchzusehen.
Werbungskosten (§ 9 EStG), Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG), haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG), Spenden (§ 10b EStG), Kinderbetreuung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG), Krankheitskosten (§ 33 EStG), Versicherungen/Vorsorge (§ 10 EStG) und eine Sammelkategorie namens Sonstige. Regeln setzen beim Import eine erste Vermutung; du kannst sie pro Zeile ändern.
20 % der Arbeitskosten (nicht des Materials) mindern direkt die Steuer, bis zu 1.200 € pro Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Du musst per Überweisung zahlen — bar zählt nicht.
Bis 300 € pro Zahlung genügt der Kontoauszug als Nachweis. Darüber brauchst du eine förmliche Zuwendungsbestätigung der Organisation (§ 10b EStG).
Die hängen vom Einkommen ab (zumutbare Belastung) oder von Höchstbeträgen, die deine Sozialversicherung meist schon aufbraucht. Pinke sammelt die Beträge, zeigt aber keine Schätzung — eine falsche Zahl ist schlimmer als gar keine.